Was bedeutet eidesstattliche Versicherung?
Gibt der Schuldner die eidesstattliche Versicherung ab, so erfährt der Gläubiger nicht nur dessen persönlichen Verhältnisse ( ist  dieser gegenüber eine Person unterhaltsplichtig) sondern auch, wie hoch dessen Einkommen ist, sein Kontoguthaben oder ob Rentenanwartschaften bestehen, s. auch Schuldnerportal, Vordruck Vermögensverzeichnis).
Das Inkassounternehmen beantragt die Durchführung der Zwangsvolsltreckung und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, falls der Schuldner nicht zahlt. Dies wird bei dem Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners oder einer Firma beantragt. Voraussetzung ist die Vorlage eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheides.

Muß ich drei Jahre warten, bis der Schuldner erneut die e.V. abgegen kann?
Grundsätzlich ja. Dafür verwahren wir den Vorgang kostenlos in unserem Überwachungsverfahren und prüfen halbjährlich, ob erneut die e.V. abgegeben wurde oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die erneute Abgabe der e.V. ist dann zu beantragen, wenn der Gläubiger glaubhaft nachweisen kann, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verbessert haben, z.B. Erbschaft, Schuldner ist Renter geworden und bezieht nun eine Rente, Hausverkauf etc.