Geldeingangsanzeige des Gläubigers


Unser Inkassoschreiben hat gefruchtet

Der Schuldner hat nach unserem Inkassoschreiben schnell direkt die Hauptforderung bei Ihnen bezahlt?
Im Glauben, er umgehe damit den Inkassokosten, welche er als Verzugsschaden zu tragen hat?
Schön, dann werden wir ihn nochmals auffordern, auch die Inkassokosten zu begleichen. Die Inkassokosten sind für den Schuldner bereits mit unserer Beauftragung und nicht erst mit dem Eingang unseres Inkassoschreibens entstanden.
Bitte teilen Sie uns mit, welcher Betrag wann bei Ihnen eingegangen ist.

Sie können auch auf dem "kleinen Dienstweg" telefonisch den Zahlungseingang unter Tel. Nr. 04941 - 699 00 90 durchgeben.