Gerichtliches Mahnverfahren
Jetzt wird durchgegriffen!
Nur wenn keine der zahlreichen vorgerichtlichen Inkassomaßnahmen zu einem Zahlungseingang führten, wird das gerichtliche Mahnverfahren online notwendig. Wir erwirken im automatisierten elektronischen Mahnverfahren über die vorhandene EGVP Schnittstellen zügig einen Schuldtitel, damit Sie für die nächsten 30 Jahre Ihren Zahlungsanspruch absichern. Compass-Inkasso ist bei allen deutschen Mahngerichten zertifiziert. Vorteil der elektronischen Bearbeitung ist, dass diese Anträge bei allen Gerichten vorrangig bearbeiten werden und wir einen Titel schneller erhalten. Die teilweise noch übliche und zeitverzögernde Abgabe an einen Vertragsanwalt – um den Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu beantragen– entfällt. Inkassounternehmen sind verpflichtet, mit einer einheitlichen Gebühr von 25€ die Beantragung des Mahnbscheides abzurechnen; dies unabhängig von der Höhe der Hauptforderung! Hingegen rechnen Rechtsanwälte ihre Gebühr nach der wesentlich höheren Rechtsanwaltsgebührentabelle ab!
Es kann nicht im Interesse eines Gläubigers einer Forderung sein, dass wesentlich höhere Kosten für die Zwischenschaltung eines Vertragsanwaltes entstehen, wenn das Inkassounternehmen selbst die Erlaubnis besitzt, gerichtliche Mahnanträge zu geringeren Kosten zu stellen. Ziel muss sein, dass alle Geldeingänge des Schuldners möglichst zügig auf die Forderung des Gläubigers verrechnet werden können. In dieser Phase der Forderungsbeitreibung gehört es zu den alltäglichen Aufgaben des Inkassounternehmens für einen kostengünstigen Titel zu sorgen, schließlich ist ein Geldeingang noch nicht garantiert! Es gilt der Grundsatz „ Guten Geld nicht schlechtem Geld hinterherwerfen“. Hieraus folgt unsere Philosophie, dass ein Vollstreckungsbescheid so preisgünstig wie möglich erwirkt werden muss! Gerade bei niedrigen Forderungen ist zu prüfen, ob der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Nur wenn dies nicht der Fall ist, sollten auch geringere Forderungen tituliert werden.
Legt der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, so folgt ein streitiges Verfahren. Erst jetzt besteht die gesetzliche Verpflichtung, den Vorgang an Vertragsanwälte zur weiteren Bearbeitung abzugeben, falls der Gläubiger sich den Zahlungsanspruch durch Urteil titulieren lassen möchte. In solch einem Falle halten wir selbstverständlich Rücksprache mit Ihnen.
Liegt uns ein Vollstreckungsbescheid oder ein gerichtliches Urteil vor, so erhält der Schuldner eine schriftliche Vollstreckungsandrohung. Gleichsam findet nochmals das Telefoninkasso statt. Wird auf die kurzfristige Zahlungsfrist nicht reagiert, leiten wir unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Hierbei wird der Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt.
Klassische Vollstreckungsmaßnahmen sind die Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder in Forderungen, die der Schuldner gegen Dritte hat, z.B. eine Gehaltsforderung gegen den Arbeitgeber.
Bleibt die Zwangsvollstreckung erfolglos, wird das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet. Hier hat der Schuldner an Eides statt seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so wird Haftbefehl beantragt. Letztes Druckmittel ist die Beugehaft zur Vermögensoffenbarung. Die Weigerung, die eidessstattliche Versicherung abzugeben liegt in der Tatsache, dass damit der Schuldner jedliche Kreditwürdigkeit verliert. Vermieter und Telefonanbieter, Autohäuser etc. prüfen vor Vertragsabschluss, ob solch ein Negativeintrag bei der Schufa vorliegt!
Hat der Schuldner über den Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abgegeben, so ist die genaue Prüfung der Vermögensverzeichnisse erforderlich. Oftmals ergeben sich versteckte Hinweise.
• Der Schuldner hat einen Hund?
Bei weiterer Recherche ergibt sich im Internet daraus eine Zuchtstation für Doggen?
Kurzum: der Gerichtsvollzieher wird darauf hingewiesen, dass alsbald Welpen zum Verkauf anstehen!
• Eine Discothek hat einen zusätzlichen Faschingseröffnungstermin?
Kein Problem! Mit einem kurzfristigen gerichtlichen Beschluss eröffneten wir uns die Möglichkeit, zur Nachtzeit eine Kassenpfändung durchzuführen!
Inkasso heißt nicht die Bearbeitung nach Schema F, sondern jeder Fall muss in seiner Einzigartigkeit überprüft werden. Dies ist oft bei einem Masseninkasso nicht mehr möglich.
Unser Fazit:
Individuelle Bearbeitung verringert das Kostenrisiko des Gläubigers .
Sie möchten mehr erfahren, dann melden Sie sich gerne unter Tel.: 04941-6990090.