Allgemeine Geschäftsbedingungen - Adressermittlung
Compass-Inkasso GmbH ist als behördlich zugelassenes Inkassounternehmen auf den Einzug von Forderungen, die Ermittlung von Anschriften unbekannt verzogener Privatpersonen und Firmen sowie auf die Erteilung von Wirtschaftsauskünften und Negativmerkmalen spezialisiertes inkassounternehmen.
Für die Anschriftenermittlung gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 1
Ermittlungsaufträge werden schriftlich mittels Brief, Fax, E-Mail
oder online eingereicht. Ergebnisse werden in der erwünschten
schriftlichen Form zur Verfügung gestellt.
Anschriftenermittlung in Deutschland
Privatperson 15,-€
Firmen 35,-€
zzgl. gesetzl. MwSt.
Eine Änderung der Konditionen während des laufenden Kalenderjahres bleibt vorbehalten.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
§ 2
Auftraggeber und Compass-Inkasso verpflichten sich zur strikten
Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere
verpflichtet sich Compass Inkasso, die übermittelten Daten und
ermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der
Anschriftenermittlung und Recherche zu speichern und sie nach Abschluss
der Ermittlungen zu löschen.
Die Daten sind gegen eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu sichern. Auftraggeber und Compass-Inkasso garantieren die Durchführung der nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 S. 2 BDSG zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Beide versichern, dass ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet worden sind. Es ist jedem Mitarbeiter zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur bei Vorlage eines berechtigten Interesses Compass-Inkasso mit Ermittlungen zu beauftragen. Das berechtigte Interesse im Sinne dieser Regelung ist gegeben, wenn der Auftraggeber in einer Vertragsbeziehung zu dem Angefragten steht oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den abgefragten Personen verfolgt. Auftraggeber und Compass-Inkasso verpflichten sich zur Wahrung von gegenseitigen Interessen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, jederzeit gewünschte Nachweise zu erbringen und Auskünfte zu erteilen.
§ 3
Compass-Inkasso haftet nicht für sachliche Richtigkeit und
Vollständigkeit der ermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen
entnommenen Daten. Bei Eingabe-, Übertragungs- oder
Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechselungen sowie Einschränkungen
oder einem Ausfall der Auskunftsbereitschaft haftet Compass-Inkasso nur
für grobes Verschulden und Vorsatz.
§ 4
Der Vertrag tritt mit Erteilung von Ermittlungsaufträgen in Kraft.
Auftraggeber und Compass-Inkasso sind bei schuldhaftem Verstoß einer
Vertragspartei gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, schuldhaften
unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses
Vertrages, bei Bekanntwerden negativer Merkmale einer Vertragspartei
oder deren gesetzlichen Vertreter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 5
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächstem
kommt.
§7
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 26603 Aurich.