Allgemeine Geschäftsbedingungen - Adressermittlung

Compass-Inkasso GmbH ist als behördlich zugelassenes Inkassounternehmen auf den Einzug von Forderungen, die Ermittlung von Anschriften unbekannt verzogener Privatpersonen und Firmen sowie auf die Erteilung von Wirtschaftsauskünften und Negativmerkmalen spezialisiertes inkassounternehmen.

Für die Anschriftenermittlung gelten nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen.

§ 1
Ermittlungsaufträge werden schriftlich mittels Brief, Fax, E-Mail oder online eingereicht. Ergebnisse werden in der erwünschten schriftlichen Form zur Verfügung gestellt.

Anschriftenermittlung in Deutschland

Privatperson 15,-€

Firmen         35,-€

zzgl. gesetzl. MwSt.

Eine Änderung der Konditionen während des laufenden Kalenderjahres bleibt vorbehalten.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

§ 2
Auftraggeber und Compass-Inkasso verpflichten sich zur strikten Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere verpflichtet sich Compass Inkasso, die übermittelten Daten und ermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Anschriftenermittlung und Recherche zu speichern und sie nach Abschluss der Ermittlungen zu löschen.

Die Daten sind gegen eine Weitergabe an unbefugte Dritte zu sichern. Auftraggeber und Compass-Inkasso garantieren die Durchführung der nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 S. 2 BDSG zu treffenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Beide versichern, dass ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet worden sind. Es ist jedem Mitarbeiter zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur bei Vorlage eines berechtigten Interesses Compass-Inkasso mit Ermittlungen zu beauftragen. Das berechtigte Interesse im Sinne dieser Regelung ist gegeben, wenn der Auftraggeber in einer Vertragsbeziehung zu dem Angefragten steht oder nachweisbar zivilrechtliche Ansprüche  gegenüber den abgefragten Personen verfolgt. Auftraggeber und Compass-Inkasso verpflichten sich zur Wahrung von gegenseitigen Interessen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, jederzeit gewünschte Nachweise zu erbringen und Auskünfte zu erteilen.

§ 3
Compass-Inkasso haftet nicht für sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen Daten. Bei Eingabe-, Übertragungs- oder Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechselungen sowie Einschränkungen oder einem Ausfall der Auskunftsbereitschaft haftet Compass-Inkasso nur für grobes Verschulden und Vorsatz.

§ 4
Der Vertrag tritt mit Erteilung von Ermittlungsaufträgen in Kraft. Auftraggeber und Compass-Inkasso sind bei schuldhaftem Verstoß einer Vertragspartei gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, schuldhaften unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages, bei Bekanntwerden negativer Merkmale einer Vertragspartei oder deren gesetzlichen Vertreter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 5
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 6
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächstem kommt.

§7
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 26603 Aurich.